KINDERTHERAPIE

Kosten für eine Kindertherapie

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie variieren je nach Aufwand und Dauer der Behandlung. Diese Rechnungen werden von vielen privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernommen. Bei Unklarheiten klären Sie bitte vorab die Kostenübernahme durch Versicherung.

Für Selbstzahler und gesetzlich Krankenversicherte berechnen wir je nach Behandlungsaufwand pro Sitzung zwischen ca. 50€ und ca.100€.

Für die Erstbehandlung kommen in der Regel ca. 95€ auf Sie zu, die Kosten variieren nach Aufwand. Die Behandlung von Säuglingen liegt beim ersten Termin in der Regel bei ca. 80€, Folgebehandlungen sind in der Regel mit geringerem Behandlungsaufwand und Kosten verbunden.

Für Privatpatienten mit Beihilfeanspruch kann es sein, dass Sie bei Ihrer Beihilfe keine vollständige Erstattung erhalten. Die beihilfefähigen Sätze für Osteopathie sind seit über 20 Jahren unverändert, ab 2023 verwenden wir für alle Privatpatienten den selben Privatsatz, der jedoch in manchen Positionen 1 bis 3 € über den beihilfefähigen Sätzen liegt.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen sie bitte spätestens einen Werktag (24h) vorher per Telefon oder E-Mail ab. Sollten sie kurzfristiger absagen kann der Termin gemäß §615 BGB mit dem pauschalen Behandlungskostensatz in Rechnung gestellt werden.

Leider wurden in der Vergangenheit Termine zu häufig nicht eingehalten. Natürlich haben wir verständnis dafür, das mal etwas dazwischen kommen kann. Da wir eine reine Terminpraxis sind, bleibt diese Zeit leerlauf. Es entstehen teilweise massive finanzielle Verluste. Wir haben immer eine Warteliste, von der andere Patienten gerne nachrücken, wenn Termine abgesagt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausgefallene Termine berechnen, wie es der Gesetzgeber vorgibt. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, berechnen wir den halben Behandlungssatz, ohne Absage, den vollen Behandlungssatz.

Bei von Ihnen gewünschten Veraltungstätigkeiten berechnen wir Ihnen folgendes:

Rechnungsart (GKV/PKV/Zusatzvers.) wird nachträglich geändert: Pro Rechnung 4€

Rechnungskopie auf Wunsch per Post: 2,50

Rechnungskopie auf Wunsch per E-Mail: 1,60